Friedas Fall

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Friedas Fall
Nadia
2025-01-23
1019.535
Maria Brendle

Als Opfer eines Missbrauchs bringt die 25jährige Näherin Frieda Keller im Jahr 1904 ihren Sohn Ernstli, das Kind des Peinigers, um und verscharrt den Körper des Fünfjährigen im sankt-gallischen Hagenbuchwald. Kurz darauf wird die Leiche gefunden und die verzweifelte Mutter, Opfer und Täterin zugleich, gesteht das Verbrechen. Nebst den Behörden und der eigenen Familie richtet sich auch das frauenfeindliche Gesetz von damals gegen sie. «Eine Weibsperson», so der Wortlaut im Urteil, müsse «die Folgen ihrer Unsittlichkeit selbst tragen.» Trotz heftigen Protesten aus der Bevölkerung wird Frieda Keller am Ende eines öffentlichen Prozesses im St. Galler Grossratssaal vor Hunderten Schaulustigen zuerst zum Tode verurteilt und in Folge mit lebenslanger Zuchthausstrafe in Einzelhaft ‘begnadigt’. Nicht nur die bigotte Begnadigung war eine Schande, sondern auch die Tatsache, dass ihr Vergewaltiger, der verheiratete Carl Zimmerli, nie zur Rechenschaft gezogen wurde. Das damalige Gesetz schützte Verheiratete, die sich an Frauen vergriffen. Es ist die Verfilmung eines aufwühlenden Schicksals und einer Cause Célèbre über Fragen zu Scham, Elend, Ethik, Moral und Emanzipation.

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